Taggelder für den hinterlassenen Elternteil

Im Zentrum steht das Wohl des Neugeborenen.

Seit Anfang des Jahres hat der überlebende Elternteil Anspruch auf einen längeren Mutterschafts- beziehungsweise Vaterschaftsurlaub.

Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt ist für die Familie und das Neugeborene ein schwerer Schicksalsschlag. Stirbt die Kindsmutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes haben der Vater beziehungsweise die Ehefrau der Mutter zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub Anspruch auf einen 14-wöchigen Urlaub. Der Urlaub muss unmittelbar nach dem Tod ununterbrochen bezogen werden und endet vorzeitig, wenn der Vater beziehungsweise die Ehefrau der Mutter wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Stirbt der Vater des Neugeborenen beziehungsweise die Ehefrau der Kindsmutter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes, hat zudem die Mutter Anspruch auf zwei zusätzliche Wochen Urlaub, die gemäss den Modalitäten des Vaterschaftsurlaubs bezogen werden können.

 

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