Neue Steuertarife und ­-abzüge

Die Teuerung seit dem letzten Aus­gleich der kalten Progression im Jahr 2024 beträgt 1,31 Prozent. Deshalb passt das Eidgenössische Finanzde­partement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Die Anpassung erfolgt ab dem Steuerjahr 2025 und wird erstmals für die Steuer­erklärung im Jahr 2026 relevant.

Kinderabzug und der Unterstützungsabzug auf je 6800 Franken (bisher 6700 Franken). Zudem können Personen, die sich in Aus­bildung befinden, neu 100 Franken mehr (max. 13 000 Franken) für die Kosten der berufsorientierten Aus­ und Weiterbildung abziehen.

Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen über alle Tarifstufen. Ehe­paare zahlen neu Steuern ab einem steuer­baren Einkommen von 29 700 Franken (bisher 29 300 Franken). Der Höchstsatz wird neu ab einem steuerbaren Einkom­men von 940 900 Franken erreicht (bisher 928 700 Franken).

 

Hier finden Sie das gesamte UP | DATE als PDF zum Download.

TREUHAND | SUISSE

Der von TREUHAND|SUISSE publizierte Newsletter UP|DATE erscheint drei Mal im Jahr. Er greift in leicht verständlicher Sprache Themen auf, die insbesondere für KMU oder Privatpersonen von Bedeutung sind.

Tragen Sie sich in unseren Newsletter ein und verpassen Sie kein UP | DATE mehr.

Zurück
Zurück

Internationales Erbrecht

Weiter
Weiter

Feiertage im Arbeitsrecht: Wer hat Anspruch auf bezahlte freie Tage?