Neue Steuertarife und -abzüge
Die Teuerung seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression im Jahr 2024 beträgt 1,31 Prozent. Deshalb passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Die Anpassung erfolgt ab dem Steuerjahr 2025 und wird erstmals für die Steuererklärung im Jahr 2026 relevant.
Kinderabzug und der Unterstützungsabzug auf je 6800 Franken (bisher 6700 Franken). Zudem können Personen, die sich in Ausbildung befinden, neu 100 Franken mehr (max. 13 000 Franken) für die Kosten der berufsorientierten Aus und Weiterbildung abziehen.
Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen über alle Tarifstufen. Ehepaare zahlen neu Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 29 700 Franken (bisher 29 300 Franken). Der Höchstsatz wird neu ab einem steuerbaren Einkommen von 940 900 Franken erreicht (bisher 928 700 Franken).
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