Internationales Erbrecht
Immer mehr Menschen bewegen sich sowohl beruflich als auch privat in einem internationalen Kontext. Dadurch steigt die Zahl der internationalen Erbangelegenheiten. Ab 1. Januar 2025 gelten neue Regeln.
Das internationale Erbrecht der Schweiz wurde modernisiert und den Entwicklungen im Ausland angepasst. Die neuen Bestimmungen verringern das Risiko von Zuständigkeitskonflikten sowie sich widersprechenden Entscheidungen der zuständigen Behörden. Erreicht wird dies durch eine bessere Koordination der gegenseitigen Zuständigkeiten sowie Angleichungen bei den Regeln über das anwendbare Recht. Personen, die sowohl in der Schweiz als auch im Ausland über Vermögenswerte verfügen, erhalten mit der Revision zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Regelung ihrer Erbangelegenheiten.
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