Internationales Erbrecht

Immer mehr Menschen bewegen sich sowohl beruflich als auch privat in einem internationalen Kontext. Dadurch steigt die Zahl der internationalen Erbangele­genheiten. Ab 1. Januar 2025 gelten neue Regeln.

Das internationale Erbrecht der Schweiz wurde modernisiert und den Entwick­lungen im Ausland angepasst. Die neu­en Bestimmungen verringern das Risiko von Zuständigkeitskonflikten sowie sich widersprechenden Entscheidungen der zuständigen Behörden. Erreicht wird dies durch eine bessere Koordination der gegenseitigen Zuständigkeiten sowie An­gleichungen bei den Regeln über das an­wendbare Recht. Personen, die sowohl in der Schweiz als auch im Ausland über Vermögenswerte verfügen, erhalten mit der Revision zusätzliche Gestaltungsmög­lichkeiten in Bezug auf die Regelung ihrer Erbangelegenheiten.

 

Hier finden Sie das gesamte UP | DATE als PDF zum Download.

TREUHAND | SUISSE

Der von TREUHAND|SUISSE publizierte Newsletter UP|DATE erscheint drei Mal im Jahr. Er greift in leicht verständlicher Sprache Themen auf, die insbesondere für KMU oder Privatpersonen von Bedeutung sind.

Tragen Sie sich in unseren Newsletter ein und verpassen Sie kein UP | DATE mehr.

Zurück
Zurück

Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2025

Weiter
Weiter

Neue Steuertarife und ­-abzüge