Digitaler Nachlass: Mein Passwort lautet …

Wer seinen Nachlass regelt, sollte auch wichtige digitale Zugriffsdaten auflisten.

Viele Menschen haben geregelt, was beim Verlust ihrer Urteilsfähigkeit oder nach ihrem Ableben zu tun ist. Was oft vergessen geht, ist unser wachsender Nachlass in der digitalen Welt.

Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Tes tament – wer diese Dokumente in guten Zeiten anpackt, tut sich und seinen nahe stehenden Menschen einen Gefallen. Es ist für alle Beteiligten eine grosse Erleichte rung, wenn wichtige Fragen vorausschau end geregelt sind. Das umfasst auch, dass die gesetzlichen Erben oder eine bevoll mächtigte Person im Ernstfall laufende kostenpflichtige Verträge, Abonnemente, Versicherungen und Mitgliedschaften kündigen kann. Ein Knackpunkt sind hingegen unsere zunehmenden Aktivitäten im digi talen Raum. Sie gehen beim Ausstellen von Vollmachten oder Testamenten häufig ver gessen. Das wird zum Beispiel bei kosten pflichtigen Diensten ein Problem. Wenn man keinen Zugriff hat, um sie zu kündigen, dann laufen die Kosten weiter. Oder noch gravierender: Wenn eine Firma im Spiel ist und keine Informationen auffindbar sind, die Zugriff auf die Geschäftsdaten ermöglichen.

Liste erstellen und pflegen

Es empfiehlt sich, beim Regeln seines Nachlasses eine detaillierte Liste auszu arbeiten, die einen Überblick über den digitalen Nachlass verschafft und die Zugriffsinformationen enthält. Typischerweise sollten die Zugriffsdaten die folgenden Bereiche abdecken:

  • Zugang zu Mobiltelefon und Computer –E-Mail-Konti

  • Finanzielle Plattformen wie Online Banking, Börsendienste u. a.

  • Nachrichtendienste wie WhatsApp, Skype u. a.

  • Cloud-Dienste, z. B. für die Aufbewahrung von Geschäftsdaten oder Fotos

  • Soziale Netzwerke wie LinkedIn, Facebook u. a.

  • Kostenpflichtige Leistungen wie Streamingdienste, Softwaremiete, digitale Zeitungsabos

  • Sonstige Kundenkonti von Amazon bis Zalando

Es mag ironisch scheinen, aber am ein fachsten ist es, wenn man diese Angaben in Papierform an einem sicheren Ort auf bewahrt. Das kann in einem Bankschliess fach sein oder bei einer Person oder Or ganisation, die man als Bevollmächtigte bestimmt hat. Wichtig ist dabei, dass man die Informationen in regelmässigen Ab ständen aktualisiert (z.B. geänderte Passwörter) oder ergänzt. Sinnvoll ist auch, im Testament oder im Vorsorgeauftrag auf die Existenz dieser Zugriffsdaten sowie den Aufbewahrungsort hinzuweisen.

 

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