Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge steigt

Der BVG-Mindestzinssatz steigt auf 1,25 Prozent

Die mageren Jahre sind vorbei, allmählich steigen die Zinsen auf Vorsorgeguthaben.

Die Verzinsung der Pensionskassenguthaben dümpelte in den letzten Jahren auf sehr tiefem Niveau. Für das Jahr 2024 wird der Mindestzinssatz nun – gegen den Willen der Versicherungsbranche – um 0,25 Punkte auf 1,25 Prozent erhöht. Dies bedeutet, dass Vorsorgeguthaben gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens zu diesem Prozentsatz verzinst werden müssen. Der Anstieg des Mindestzinssatzes steht aus Sicht des Bundesrats vor allem im Zusammenhang mit der Entwicklung der Rendite von Bundesobligationen sowie Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

 

Hier finden Sie das gesamte UP | DATE als PDF zum Download.

TREUHAND | SUISSE

Der von TREUHAND|SUISSE publizierte Newsletter UP|DATE erscheint drei Mal im Jahr. Er greift in leicht verständlicher Sprache Themen auf, die insbesondere für KMU oder Privatpersonen von Bedeutung sind.

Tragen Sie sich in unseren Newsletter ein und verpassen Sie kein UP | DATE mehr.

Zurück
Zurück

Unternehmensnachfolge: Immobilien im Geschäftsvermögen als Knackpunkt